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Leistungen

pharmazeutische Dienstleistungen

Polymedikation

Sie nehmen fünf oder mehr verordnete Arzneimittel ein?
Mit der dauerhaften Anwendung von mehreren Arzneimitteln (Polymedikation) können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. 
Wir helfen und beraten Sie in der Medikationsanalyse bezüglich Neben- und Wechselwirkungen, falscher Dosierungen oder fehlerhafter Anwendungen, damit Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
 
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die Ihnen ärztlich verordnet werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei einer erheblichen Umstellung Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich.
 
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
 
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Inhalation

Sie erhalten Medikamente zum Inhalieren?

Mit der Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation möchten wir Sie unterstützen und die Wirksamkeit Ihrer Therapie verbessern.
 
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ein Medikament zur Inhalation verschrieben bekommen haben und im vergangenen Jahr keine Einweisung in die praktische Übung erfolgt ist, dann dürfen Sie das Inhalations-Training in der Apotheke in Anspruch nehmen.
Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren.
Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden oder auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes. 
 
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
 
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bluthochdruck

Sie nehmen Arzneimittel gegen Bluthochdruck ein?

Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit. Bei nicht ausreichender Behandlung steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich regelmäßig vergewissern, dass seine Werte “im grünen Bereich” liegen.

Mit der standardisierten Blutdruckmessung in der Apotheke helfen wir Ihnen bei der Kontrolle Ihrer Therapie.
 
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und daher mindestens einen Blutdrucksenker zur Therapie einnehmen, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Sollte sich an Ihrer Medikation etwas ändern, dann sprechen Sie uns gerne auch vor Ablauf der zwölf Monate an.
 
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
 
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

In unserer Apotheke erhalten Sie leihweise eine Milchpumpe.
Kommen Sie vorbei uns lassen Sie sich beraten!